Sanktionschecker
Aktion
Prüfen von Einzelpersonen, oder eine Bulk-Prüfung von vielen Personen anhand einer Excel/.csv Liste gegen die EU Commission Sanktionsliste.
Finanz-Sanktionsliste
Die Liste der EU-Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter, etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf der Sanktionsliste geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf der Sanktionsliste geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.
Anleitung
Es wird jeweils eine aktuelle Sanktionsliste von der European Commission (https://webgate.ec.europa.eu) geladen. Entweder über den Button "Liste aktualisieren", oder falls keine Internetverbindung steht, kann die XML Datei manuell wählen.
Die Liste ändert sich ständig, deshalb sollte vor dem Benutzen diese Liste aktualisiert werden.
Danach kann eine Einzelprüfung oder eine Bulk Prüfung über eine CSV-Datei von vielen Personen durchgeführt werden.
Bei der Einzelprüfung muss nur der Name (Max Mustermann) und falls vorhanden das Geburtsdatum eingegeben werden.
Bei der Bulck Prüfung muss die .csv Datei im Format
Name;Geburtsdatum
Name;Geburtsdatum
Name;Geburtsdatum
...
gewählt werden. Diese Datei kann z.B. von einer existierenden Datenbank (FiBu, Auftrag, Bestellbackend,...) exportiert bzw. erzeugt werden.
Wird ein möglicher Treffer gefunden, wird dieser im Ergebnis rot dargestellt. Mit der entsprechenden EU Referenz. Ein möglicher Treffer MUSS über die EU Referenz manuell weiter verfolgt und geklärt werden, ob diese Person diejenige auf der Sanktionsliste ist.
Unter Protokoll anzeigen, wird ein Protokoll weitergeführt.
Finanz-Sanktionsliste
Die Liste der EU-Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter, etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf der Sanktionsliste geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf der Sanktionsliste geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.
Anleitung
Es wird jeweils eine aktuelle Sanktionsliste von der European Commission (https://webgate.ec.europa.eu) geladen. Entweder über den Button "Liste aktualisieren", oder falls keine Internetverbindung steht, kann die XML Datei manuell wählen.
Die Liste ändert sich ständig, deshalb sollte vor dem Benutzen diese Liste aktualisiert werden.
Danach kann eine Einzelprüfung oder eine Bulk Prüfung über eine CSV-Datei von vielen Personen durchgeführt werden.
Bei der Einzelprüfung muss nur der Name (Max Mustermann) und falls vorhanden das Geburtsdatum eingegeben werden.
Bei der Bulck Prüfung muss die .csv Datei im Format
Name;Geburtsdatum
Name;Geburtsdatum
Name;Geburtsdatum
...
gewählt werden. Diese Datei kann z.B. von einer existierenden Datenbank (FiBu, Auftrag, Bestellbackend,...) exportiert bzw. erzeugt werden.
Wird ein möglicher Treffer gefunden, wird dieser im Ergebnis rot dargestellt. Mit der entsprechenden EU Referenz. Ein möglicher Treffer MUSS über die EU Referenz manuell weiter verfolgt und geklärt werden, ob diese Person diejenige auf der Sanktionsliste ist.
Unter Protokoll anzeigen, wird ein Protokoll weitergeführt.
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