Bundle Elster Version 2026 und Lohn Version 11/2025
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Bundle Elster Version 2026 und Lohn Version 11/2025 Neue Versionen Elster 2026 und Lohn 11/2025
Lieferbar ab Oktober 2025
Die bisherige Elster Schnittstelle wird zum 11.11.2025 abgeschaltet.
Das Verfahren ELStAM wird um eine Funktionalität bezüglich des Datenaustauschs mit den privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, der Finanzverwaltung und Arbeitgebern erweitert.
Die KV/PV Funktionalität kommt hinzu. Bei der KV/PV Funktionalität handelt es sich um die automatisierte Datenübermittlung der Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherungen zur Bildung automatisierter Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Damit wird die bisherige Berücksichtigung der Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen im Rahmen von Papierbescheinigungen abgelöst.
Die neue Elster Version 2026 ist damit schon die endgültige Version für 2026.
Damit ist für 2026 kein erneutes Update für Elster notwendig.
Ein Update auf Lohn 2026 wird zum Januar notwendig sein.
Die Lohn Version 11/2025 enthält nur die geänderte Schnittstelle zu Elster, die Funktionalität zur privaten KV/PV für ELStAM und zur Abrechnung.
Elster 2026 und Lohn 11/2025 sind nur im Bundle nutzbar. Das Bundle kann zum Preis von 135 EUR inkl. MwSt. bestellt werden.
Im Januar 2026 ist somit keine weitere Bestellung von Elster 2026 notwendig, nur eine neue Lohn Version 2026 wird ab Januar notwendig sein. Diese Änderungen sind aber noch nicht bekannt.
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Neue Versionen Elster 2026 und Lohn 11/2025
Die bisherige Elster Schnittstelle wird zum 11.11.2025 abgeschaltet.
Das Verfahren ELStAM wird um eine Funktionalität bezüglich des Datenaustauschs mit den privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, der Finanzverwaltung und Arbeitgebern erweitert.
Die KV/PV Funktionalität kommt hinzu. Bei der KV/PV Funktionalität handelt es sich um die automatisierte Datenübermittlung der Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherungen zur Bildung automatisierter Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Damit wird die bisherige Berücksichtigung der Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen im Rahmen von Papierbescheinigungen abgelöst.
Warum zum 11.11.2025?
Weil hier das Verfahren erstmalig startet und die Versicherungsunternehmen im November die Beträge an die Finanzverwaltung melden müssen und die Finanzverwaltung muss spätestens zum Dezember diese Beträge über ELStAM dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Die Papierform, die das Versicherungsunternehmen direkt an den Arbeitgeber, ggf. Arbeitnehmer, sendet, entfällt somit.
Das BZSt realisiert mit der Funktionalität KV/PV einen automatisierten Informationsfluss zwischen Versicherungsunternehmen und Arbeitgebern zur Bildung und Bereitstellung der diesbezüglichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
D.h., die Beiträge zur privaten KV/PV werden mit ELStAM wie die Lohnsteuerklasse etc. abgerufen. Die Beiträge müssen somit nicht mehr im Personalstamm/Lohnarten hinterlegt werden. Sobald diese Beträge unter ELStAM eingetragen sind, müssen die Lohnarten zur privaten KV/PV unter Personal/Lohnarten gelöscht werden. Diese Beträge kommen jetzt aus Personal/Lohnsteuer/ELStAM in die Abrechnung. Diese werden dann automatisch beim Abrechnung erstellen aus der ELStAM in die Abrechnung hinzugefügt. Also die Einträge unter Lohnsteuer/ELStAM KV/PV müssen bei einer privaten KV/PV vorhanden sein. Die Beträge werden ab Dezember im ELStAM Modul abgerufen, oder in Ausnahmefällen, Anhand einer Papierbescheinigung, manuell eintragen.
Aufgrund dessen, wird bei Elster die alte Schnittstelle zum 11.11.2025 abgeschaltet und es kann nur noch mit der neuen Version gesendet und abgerufen werden.
Der Vorteil ist, die Beiträge zur privaten KV/PV sind damit vorhanden und müssen nicht mehr berechnet oder manuell verwaltet werden. Damit handelt es sich um die KV/PV Vorsorge (das sind die Arbeitnehmer Beiträge) und den KV/PV Zuschuss, den der AG steuerfrei zuzahlt. Die Beträge werden mit Jahr und Monat im ELStAM hinterlegt. Die Summe in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 bescheinigt. Die Mindestvorsorgepauschale entfällt ab 2026.
Das Finanzamt/Elster hat folgenden wichtigen Hinweis:
Im Rahmen des Projekts „Datenaustausch KV/PV“ wird mit der neuen Elster Version eine aktualisierte Schnittstellenbeschreibung für das Verfahren ELStAM bereitgestellt.
Zeitlicher Ablauf:
Abschaltung der alten Schnittstellen
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Die bisherigen Schnittstellenversionen (*_2015) werden nur noch bis zum 11.11.2025, 18:00 Uhr (Umstellungszeitpunkt) unterstützt.
Vor diesem Umstellungszeitpunkt werden die neuen Schnittstellenversionen nicht unterstützt (in diesem Fall erfolgt keine Fehlermeldung).
Ab diesem Umstellungszeitpunkt darf ausschließlich die neue Schnittstellenversion verwendet werden.
Bei Verwendung der dann veralteten Schnittstelle nach diesem Zeitpunkt wird eine Fehlermeldung mit dem Hinweiscode VH 551005010 erzeugt.
Wichtiger Hinweis:
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Bitte beachten Sie, dass Datenlieferungen mit den alten Schnittstellenversionen, die kurz vor dem Umstellungszeitpunkt (z. B. am 11.11.2025 bis 17:59 Uhr) eingereicht werden, unter Umständen nicht mehr verarbeitet werden können, falls die Verarbeitung erst nach der Systemumstellung erfolgt. In diesen Fällen wird eine Fehlermeldung mit dem Hinweiscode VH 551005010 erzeugt.
Es sollte daher entweder mit einem ausreichenden Zeitpuffer geplant werden, oder noch besser, am 11.11.2025 sollte gar keine Datenübertragung erfolgen.
Ab Oktober können die neuen Versionen geliefert werden, also z.B. per Download. Die Installation kann jederzeit erfolgen, da der Stichtag eingearbeitet ist und ab dann die neue Schnittstelle erzeugt wird.
Elster 2026 und Lohn 11/2025.
Die neue Elster Version 2026 ist damit schon die endgültige Version für 2026. Damit ist für 2026 kein erneutes Update für Elster notwendig. Lohn 2026 wird zum Januar notwendig sein. Die Lohn Version 11/2025 enthält nur die geänderte Schnittstelle zu Elster, die Funktionalität zur privaten KV/PV für ELStAM und zur Abrechnung.
Elster 2026 und Lohn 11/2025 sind nur im Bundle nutzbar. Das Bundle kann zum Preis von 135 EUR inkl. MwSt. bestellt werden.
Im Januar 2026 ist somit keine weitere Bestellung von Elster 2026 notwendig, nur eine neue Lohn Version 2026 wird ab Januar notwendig sein. Diese Änderungen sind aber noch nicht bekannt.